Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Mit Vertragsabschluß werden diese Bedingungen als für beide Seiten verbindlich anerkannt. Etwaige entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Besteller hat die Bestellung fachlich zu prüfen und den Lieferanten insbesondere auf alle Irrtümer und Unstimmigkeiten schriftlich hinzuweisen.
2. Angebote und Leistung/Lieferung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend.Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Der jeweilige Empfänger trägt die Versand- und Verpackungskosten. Bei Eintritt von höherer Gewalt kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
3. Preis und Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
Die Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber, Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Besteller ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückzahlungsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Für den Fall, daß ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind sofort fällig stellen.
4. Gefahrenübertragung
Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Besteller über.
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport-, und Feuerschaden versichert.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlungen seiner Forderung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In diesem Fall hat der Käufer uns auf verlangen Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu gewähren und uns unverzüglich eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und herauszugeben.
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist nicht gestattet. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind und uns in jeder Weise bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter auf unser Eigentum zu unterstützen. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Die Verarbeitung der Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets durch uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie die zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.
6. Mängel- und Haftungsausschluß
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 8 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei dem Lieferer eingegangen ist.
Die Haftung des Lieferers ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des jeweiligen einzelnen Lieferungsgegenstand begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Unterlagen
Überläßt der Lieferant dem Besteller Unterlagen, so bleiben diese Eigentum des Lieferanten und dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten zugänglich gemacht werden.
Urheberrechte an den dem Besteller überlassenen Unterlagen verbleiben beim Lieferanten. Bei deren Verletzung haftet der Besteller dem Lieferanten für den entstandenen Schaden.
8. Warenkennzeichnung
Eine Veränderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Gerätenummer und Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, daß es sich um ein Sondererzeugnis handelt sind unzulässig.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Göppingen.
Gerichtsstand ist Göppingen
10. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner, neue Vereinbarungen zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen entsprechen oder möglichst nahe kommen. Während der Austragung von Streitigkeiten darf die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen weder ganz noch teilweise eingestellt werden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
Arbeiten im Netzwerk
Netzwerkorientiertes Arbeiten eröffnet neue Perspektiven.
Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand:
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Unsere Netzwerkpartner sind alle hoch erfahrene Experten in ihren Sparten. Durch das geballte Fachwissen können Projekte kundenorientiert und effizient angeboten werden.
Willkommen im Netzwerk der Zukunft.
Digitale Werbung
Unter digitaler Werbung oder auch "Digital Signage" versteht man die digitale Darstellung von Informationen, Anzeigen,
Werbung, etc. Es ersetzt damit klassische Formen der Präsentation wie beispielsweise Plakatwände und Informationsfafeln.
Hier arbeiten wir mit dem Produkt der Firma Feldtech aus Österreich zusammen. Einfache Bedienung, hohe Qualität, konstante Betriebssicherheit zeichnen dieses Podukt aus. Die Software EASESCREEN lässt an Darstellungsmöglichkeiten und Einbindungen von Daten nahezu keinen Wunsch mehr offen.
Zur Darstellung werden in der Regel Flachbildschirme, Projektoren oder LED-Wände eingesetzt.
Durch die Verwendung moderner, digitaler Technik entsteht eine flexible, interaktive Kommunikations-Plattform, die es ermöglicht, einzelne Personengruppen gezielt anzusprechen.
Die Verteilung und Aktualisierung der dargestellten Inhalte erfolgt in Sekundenschnelle über IP-Netzwerke, dabei können alle gängigen Dateitypen (Bilder, Flash, Videos, Präsentationen, etc.) verwendet werden.
Einsatzbereiche
Einzelhandel – Supermärkte – Shoppingcenter
Plazieren Sie Ihre Produktwerbung direkt am Point of Sale!
Mit Digital Signage sind nachweislich Umsatzsteigerungen im Einzelhandel erzielbar, da die Produkte entsprechend der Tageszeit und dem Kaufverhalten Ihrer Kunden beworben werden können. Die Lösung ist kostensparend und zukunftsorientiert. Die Anzeigemedien reichen von kleinen LCD-Schirmen in den Verkaufsregalen über große Flachbildschirme in den Gängen bis hin zu Rückprojektionslösungen im Eingangs- oder Kassenbereich von Kaufhäusern, Shopping Malls und Schaufenstern.
Ämter – Behörden – Öffentliche Gebäude
Informieren Sie Ihre Klienten tagesaktuell über sämtliche Neuigkeiten in den Wartezonen. Einfache Realisierung eines Hausleitsystems. Die Möglichkeiten reichen vom „Elektronischen Wegweiser“ im Eingangsbereich bis zum „Digitalen Türschild“.
Schulen – Universitäten – Seminarzentren
Ideale Plattform für Projektvorstellungen. Sponsoren können sich via großer digitaler Anzeigetafeln direkt im Umfeld zukünftiger Kunden innovativ präsentieren. Informationen über Vorträge und Lehrveranstaltungen können rasch und kostengünstig aktualisiert werden.
Unternehmen – Industrie
Digital Signage ist Plattform für Mitarbeiter- und Kundeninformationen in Eingangsbereichen und Aufenthaltsräumen.In Produktionshallen werden mittels verteilter Großbildanzeigen automatisiert Produktionsdaten angezeigt.
Transportwesen
Auf Bahnhöfen und Flughäfen werden Ankunfts- und Abfahrtszeiten online aktualisiert. Alle Anzeigen können, neben den Fahrplänen, auch als moderne Träger von Werbeinhalten verwendet werden.
Krankenhäuser
Für Patientenaufruf-Systeme und Infokanäle in Hospital-TV-Anlagen. Die Möglichkeiten reichen vom „Elektronischen Wegweiser“ im Eingangsbereich bis hin zum „Digitalen Türschild“ mit Termin- und Anwendungsdarstellungen.
Hotelgewerbe – Seminarzentren
Gestaltung der zentralen Informationsdiplays in der Lobby oder an den Aufzügen, sowie die aktuelle Belegung von Räumen.
Um Ihnen ein umfangreiches Bild zu geben, welche Anwendungen und Möglichkeiten bestehen, beraten wir Sie gerne persönlich.
Terminvereinbarung unter Telefonnummer +49 7161 503 10 20
Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter:
www.easescreen.com










